Greenpeace Kinderspielzeug tests überprüft!

VbCc

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GREENPEACE KINDERSPIELZEUG TESTS ÜBERPRÜFT!

Behauptungen von Greenpeace e.V., Hamburg, widersprechen den Fakten

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Vorbemerkung

Über Kinderspielzeug aus Weich-PVC gab es in jüngster Zeit hier und da Irritationen. Greenpeace e.V., Hamburg, hatte in einer Pressemeldung vom 29. November 1997 Untersuchungsergebnisse veröffentlicht, die Gefahren für Kinder durch dieses Spielzeug vermuten ließen. Die Umweltorganisation hatte in diesem Zusammenhang auf die Verwendung von Weichmachern (Phthalaten) in Spielwaren aus Weich-PVC für Kinder unter drei Jahren verwiesen und gefordert, auf dieses Spielzeug zu verzichten. Zuvor hatte es Meldungen aus Dänemark und den Niederlanden gegeben, die über erhöhte Mengen an freigesetzten Weichmachern bei Kinderspielzeug berichteten.

Der Deutsche Verband der Spielwaren-Industrie nahm alle diese Vorwürfe sehr ernst. Er bot Greenpeace e.V., Hamburg, an, gemeinsam eine Untersuchung zu solcher Art Produkten durchzuführen. Denn weder frühere noch gezielt aufgrund der Vorwürfe erneut durchgeführte Untersuchungen konnten die Ergebnisse von Greenpeace e.V., Hamburg, bestätigen. Die Mitarbeiter der Umweltorganisation, namentlich Judit Kanthak, lehnten jedoch eine gemeinsame Untersuchung ab.

Die Arbeitsgemeinschaft PVC und Umwelt und der Spielzeughersteller Mattel haben deshalb die Untersuchungen der von Greenpeace e.V., Hamburg, beauftragten Labors einer Expertenüberprüfung unterzogen. Gefragt wurde: Gibt es Anhaltspunkte, die weiter verfolgt werden müssen, und wie solide ist das von den Labors angewandte Analyseverfahren? Die Ergebnisse dieser Sekundäranalyse liegen nun vor und werden hiermit vorgestellt:

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1. Die Studie von Greenpeace e.V., Hamburg, unter der Lupe

1.1. Lösen sich Weichmacher in erheblichem Maße aus PVC-Kinderspielzeug?

Am 29. November 1997 trat Greenpeace e.V., Hamburg, mit folgender Alarmmeldung an die Öffentlichkeit:

"Greenpeace hat 23 Spielzeugs der Markenhersteller Mattel, Fisher-Price, Tyco und Safety First stichprobenartig untersucht. Bei zwölf Spielzeugen überschritt die Menge der ausdünstenden Weichmacher den vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV, Nachfolgeeinrichtung des Bundesgesundheitsamtes) empfohlenen Grenzwert von 3 Milligramm pro Quadratdezimeter um ein Mehrfaches."
(Pressemeldung Greenpeace e,V., Hamburg, vom 29.11.1997)

Die Mattel GmbH, einer der führenden Spielwarenhersteller, sowie die Arbeitsgemeinschaft PVC und Umwelt e.V. beauftragten aufgrund der Vorwürfe drei unabhängige Institute, die Ergebnisse der Umweltorganisation durch eigene Tests zu überprüfen:

Der TÜV Rheinland und die LGA Bayern sind von der EU ausdrücklich zur Prüfung von Spielzeugen akkreditiert.

Die Ergebnisse aller drei Labors stimmten überein: Eine erhöhte Migration von Phthalaten konnte nicht nachgewiesen werden. In fast allen Fällen lag die Migration unterhalb der Nachweisgrenze. Insbesondere die Feststellung von Greenpeace e.V., Hamburg, daß der Grenzwert von 3 mg/dm2 nicht eingehalten wurde, ist falsch und irreführend. Dieser Grenzwert bezieht sich auf einen Restgehalt an "flüchtigen Stoffen" wie zum Beispiel Lösemittel. Das BgVV hat in seinen Empfehlungen einen Vorschlag für ein Bestimmungsverfahren für diesen Anteil der migrierenden flüchtigen Stoffe durch eine sehr aufwendige Differenzbestimmung formuliert. Jedoch weder die von Greenpeace noch die von der Industrie beauftragten Labors haben diese Bestimmung in dieser Form durchgeführt. Somit kann auch der gemessene TOC-Wert nicht für die Klärung der Frage, ob der Grenzwert von 3 mg/dm2 überschritten wurde, herangezogen werden.

Die Untersuchungen der beauftragten Labors haben eindeutig gezeigt, daß der TOC-Wert in keiner Weise als Surrogat für die Phthalatmigration benutzt werden kann. Aus den Ergebnissen wird klar, daß eine Vielzahl anderer Stoffe ebenfalls migriert und für die erhöhten TOC-Werte verantwortlich zeichnet. Wenn TOC ein Surrogat für die Phthalatmigration sein soll, dann müßten in beiden Bestimmungen (TOC und Phthalatmessung) vergleichbare Analyseergebnisse gemessen werden.

Greenpeace e.V., Hamburg, hat dennoch TOC-Wert und Phthalatmigration mehr oder minder gleichgesetzt - und zwar mit folgender Begründung:

"Erfahrungsgemäß ist der weitaus größte Massenanteil von aus Weich-PVC-Produkten migrierenden Stoffen den Phthalaten zuzurechnen, d. h. der TOC-Wert ist in diesem Fall im wesentlichen identisch mit der Gesamtmenge an Phthalaten."
(Hintergrundinformation Greenpeace e.V., Hamburg, "Kinderspielzeug aus Weich-PVC: Umweltgift in Kindermund!", November 1997)

Diese Aussage ist jedoch nachweislich falsch, wie auch die Untersuchungen der LGA Bayern beweisen: Bei allen 10 untersuchten Spielzeugen wurden zwar ähnlich hohe TOC-Werte gemessen, nicht aber entsprechende Migrationswerte durch Phthalat-Weichmacher festgestellt:

"Die ermittelten TOC-Werte liegen in dergleichen Größenordnung, wie die von Greenpeace veröffentlichten TOC-Werte. Größere Abweichungen bestanden nur beider TOC-Abgabe des Saugfußtigers. Signifikante Unterschiede konnten somit bei Vergleich der TOC-Werte nicht festgestellt werden.
Dies läßt darauf schließen, daß das Auftragslabor von Greenpeace ähnliche PrüfBedingungen angewandt hat und eine zusätzliche mechanische Beanspruchung des Spielzeugs während der Versuchsdurchführung vermutlich nicht stattgefunden hat ...

Die Migrationslösungen, die nach 24 ständiger Versuchsdauer erhalten wurden, wurden anschließend für die spezifische Bestimmung von Phthalsäureestern herangezogen. Es sollten insbesondere die Verbindungen DEHP und DINP detektiert und quantifiziert werden. Die Konzentration der beiden untersuchten Verbindungen lag allerdings in allen Migrationslösungen unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze. Die Migrationslösungen wurden auch im sog. SCAN-Verfahren nochmals hinsichtlich der Migration anderer Phthalate untersucht. Es konnten jedoch keine weiteren Phthalsäureester identifiziert werden.

Die hohen Abgaben von Phthatsäureestern, die von Greenpeace veröffentlicht wurden, konnten somit unter den genannten Prüfbedingungen nicht festgestellt werden."

(Landesgewerbeanstalt Bayern, Bereich Umweltschutz, Prüfbericht vom 19.12.1997)

Nach einmaligen Meldungen aus Dänemark und den Niederlanden, daß angeblich erhöhte Migrationswerte bei Kinderspielzeug gefunden wurden, empfahl das BgVV, vergleichbare Untersuchungen auch in Deutschland durchzuführen. Die von den Überwachungsbehörden der Länder vorgelegten Daten gaben keinen Anlaß zur Beanstandung (Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit an den Deutschen Verband der Spielwaren Industrie vom 13.11.1997). Auch Untersuchungen, die in anderen EU-Ländern nach dortigen nationalen Standardverfahren durchgeführt wurden, zeigten keine erhöhten Migrationswerte für Phthalate aus Kleinkinderspielzeug.

Alarmiert durch die Veröffentlichungen von Greenpeace e.V., Hamburg, warnte das BgVV im Dezember 1997 dennoch vor einer Belastung von Kinderspielzeug durch hohe Weichmachermigration (BgVV-Pressedienst 30/97 vom 12.12.1997). Die Warnung wurde von der Industrie sehr ernst genommen. Deshalb erteilte sie, wie dargestellt, den Labors Dr. Budde, TÜV Rheinland und LGA Bayern den Auftrag zur Durchführung eigener Analysen. Jedoch konnten die von Greenpeace e.V., Hamburg, publizierten Ergebnisse von allen drei Labors nicht nachvollzogen werden.

Angesichts der unterschiedlichen Werte zwischen den verschiedenen Prüfinstituten stellt sich die Frage, ob die beiden von der Umweltorganisation beauftragten Institute, Ingenieurbüro Dr. Fechter GmbH (Berlin) und Dr. Kaiser & Dr. Woldmann GmbH (Hamburg), und die von der Industrie beauftragen Labors möglicherweise andere Prüfmethoden angewandt haben.

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1.2. Müssen die vom BgVV empfohlenen Prüfungsmodalitäten weiterentwickelt werden?

Das BgVV hatte 1994 eine Empfehlung abgegeben, wie Spielzeug auf Migrationen geprüft werden muß. Die Empfehlung lautet:

"Die Prüfung erfolgt bei einstündigem Kontakt bei 40 °C unter Verwendung von destilliertem Wasser als Prüfflüssigkeit. Für Spielzeug in Form von Beißringen beträgt die Prüfdauer abweichend hiervon 24 Stunden."
("Gesundheitliche Beurteilung von Kunststoffen im Rahmen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes", Anhang 111, 191. Mitteilung vom 15.10.1994, Bundesgesundheitsblatt 12/94, Seite 518)

In der Diskussion zum Prüferfahren kann folgendes festgehalten werden: Diese vom BgVV empfohlene statische Testmethode zur Migrationsbestimmung reicht nach Ansicht der Industrie in der jetzigen Form nicht aus, die Vorgänge im Kindermund realitätsnah zu simulieren. Sie befürwortet deshalb die Entwicklung einer dynamischen, das heißt auf eine tatsächliche Alltagssituation bezogene Methode im Rahmen einer generellen Harmonisierung des Testverfahrens.

Denn derzeit exisitiert EU-weit keine einheitliche, anerkannte und validierte Methode zur Bestimmung der Aufnahmemenge von Phthalaten durch Kleinkinder aus Spielzeug, Im Oktober 1997 hatte sich deshalb die für Verbraucherschutz zuständige Generaldirektion XXIV der EU-Kommission dafür ausgesprochen, eine einheitliche Testmethode zu Schaffen und setzte dazu bereits ein naturwissenschaftliches Komitee ein. Dieses Komitee arbeitet mit der Industrie und den Behörden zusammen an der Entwicklung einer Methode, die es zukünftig ermöglichen soll, unter Berücksichtigung der biologisch realistischen Bedingungen Migrationswerte an Spielzeugen zu bestimmen. Insbesondere will man die Kau- und Saugbewegungen und den damit verbundenen möglichen Einfluß auf die Migration wirklichkeitsnah darstellen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden für August diesen Jahres erwartet.

Auch für Greenpeace e.V., Hamburg, sind die jetzigen Prüfungsmodalitäten nicht ausreichend:

"Diese Prüfbedingungen sind nur bedingt geeignet, ein Herauslutschen von Weichmachem zu simulieren. Weder die Löseeigenschaften von Speichel noch die Beißeffekte werden berücksichtigt."
(Hintergrundinformation Greenpeace e.V., Hamburg, "Kinderspielzeug aus Weich-PVC: Umweltgift in Kindermund!", November 1997)

Deshalb wurde das Prüfverfahren modifiziert. Die Überprüfung der von Greenpeace e.V., Hamburg, beauftragten Untersuchungen zeigt, daß abweichend von der BgVV-Empfehlung zweierlei gemacht wurde:

Während sich dagegen bei den von der Industrie beauftragten Labors die LGA Bayern und der TÜV Rheinland strikt an das vom BgVV empfohlene Prüfverfahren hielten, berücksichtigte das Untersuchungslabor Dr. Budde bewußt auch die oben genannten Modiflkationen, um höchste Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen. Doch selbst beim 24-Stunden-Schüttel-Test konnten die Ergebnisse von Greenpeace e.V., Hamburg, nicht bestätigt werden. In seinem Prüfbericht stellt das Labor Dr. Budde fest:

"Die Greenpeace-Untersuchungsergebnisse können trotz gleicher Belastung der Spielwaren (24 Stunden heftiges Schütteln in Wasser) nicht nachvollzogen werden."
(Chemisches Untersuchungslabor Dr. Budde, Prüfbericht vom 17.12.1997)

Ob außerdem die Ultraschall-Behandlung und das Zerschneiden der Proben, wie das bei den von Greenpeace e.V., Hamburg, beauftragten Tests auch getan wurde, realitätsnah ist, muß bezweifelt werden. Zu vermuten ist jedenfalls:

"Durch Veränderungen in der prüfmethode ... könnten sich die Ergebnisse.. schnell ändern. Ein weitaus höheres Ergebnis, so LGA-Prüfer Elmar Zeitler, sei zum Beispiel durch eine Ultraschall-Bestrahlung während der Prüfung oder ein Zermalmen der Stoffe erreichbar. Beides sei in der Richtlinie nicht vorgesehen."
(Hamburger Abendblatt vom 22.12.1997)

Um gesicherte und für beide Seiten nachvollziehbare Ergebnisse zu erhalten, hatte der Deutsche Verband der Spielwaren-Industrie den Mitarbeitern von Greenpeace e.V., Hamburg, Judit Kanthak, Dr. Oliver Worm und Andreas Bernstorff angeboten, eine gemeinsame Untersuchung durchzuführen (Gespräch vom 27.1.1998 in Frankfurt/Main und Schreiben des Deutschen Verbandes der Spielwaren-Industrie vom 28.1.1998). Dazu bemerkt Frau Kanthak:

"Sie schlagen in Ihrem Schreiben vom 28.01.1998 ein gemeinsames Verifizierungsverfahren vor. Ein solches ist nach unserer Auffassung nicht erforderlich und fällt hinter den erreichten Stand der diskussion zurück. Im übligen halten wir diesen Weg aber auch nicht für geeignet, die im Auftrag von Greenpeace 1997 ermittelten Migrationswerte zu erhärten."
(Schreiben von Greenpeace e.V., Hamburg, an den Deutschen Verband der Spielwaren-Industrie e.V. vom 4.2.1998)

Diese Ablehnung wie auch die Weigerung von Greenpeace e.V., Hamburg, die verwendeten Proben für eine erneute Untersuchung zur Verfügung zu stellen, stoßen bei Experten auf Unverständnis und lösen unter den Spielwarenherstellern Mißtrauen aus:

"Vielleicht macht deshalb in der branche das Wort von 'einer zweiten Brent Spar' die Runde. In der Affäre um die Entsorgung der Shell-Bohrinsel hatte Greenpeace mit überhöhten Zahlen für internationale Proteste gegen den Mineralöl-Konzern gesorgt, im Nachhinein dann jedoch den Irrtum zugegeben."
(Hamburger Abendblatt vom 22.12.1997)


Dr. Gerhard Gans (BASF Aktiengesellschaft)
Dr. Sabine Lindner (Arbeitsgemeinschaft PVC und Umwelt e.V.)
Dr. Joachim Mügge (Vestolit GmbH)

April 1998

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Sie sind auf dem ersten Niveau der Chlorophilen Antword Seiten.

Hergesteld: 18. April 1998.
Letzte Änderung: 8. September 1999.

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